Klasse AM

Deine Fahrschule in Delmenhorst – auf direktem Wege zum Ziel.

…himmlisch einfach zum Führerschein!

Krafträder / Roller / Mopeds / Fahrräder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h, einer Nenndauerleistung von 4 kw und einem Verbrennungsmotor bis 50 cm³ Hubraum. Bei dreirädrigen Kleinkrafträdern gelten die selben Bestimmungen, wobei hinzu kommt, dass die Leermasse maximal 270 kg betragen darf. Bei selbstzündenden Motoren darf der Hubraum nicht größer als 500 cm³ sein. Auch vierrädrige Quads fallen in diese Klasse. Lese weiter unten mehr.

Klasse AM
Preise der Klasse AM

Auf Anfrage

Preisangaben nach § 32 Fahrlehrergesetz. Alle Preise inkl. MwSt.
Alle Fahrstunden à 45 Min.

Der Führerschein setzt folgende Ausbildung voraus:

  • 12x Theoriestunden (à 90 Min., Grundstoff)
  • 2x Theoriestunden (à 90 Min., Zusatzstoff)

Keine Sonderfahrten erforderlich.

Die theoretische Prüfung dauert 45 Minuten.
Die praktische Prüfung dauert 55 Minuten.

Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer anderen Antriebsform.

Dreirädrige Kleinkrafträder mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW, einer maximalen Leermasse von 270 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform.

Leichte vierrädrige Straßen-Quads mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 6 kW, jeweils mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer maximalen Leermasse von 425 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform.

Quelle: © ADAC

Mindestalter: 15 Jahre.
Voraussetzungen: Der Erwerb der Klasse AM setzt keine anderen Klassen voraus.

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