Klasse BF17

Deine Fahrschule in Delmenhorst – auf direktem Wege zum Ziel.

…himmlisch einfach zum Führerschein!

Die Klasse BF17 gehört zur Klasse B. Mit dem Klasse B-Führerschein kannst du Kraftfahrzeuge (außer Krafträder) bis zu 3,5 Tonnen zulässige Gesamtmasse (statt 7,5 t in der alten Klasse 3) und mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen (Fahrersitz ausgenommen) fahren. Desweiteren darfst du einen Anhänger fahren, dessen zulässige Gesamtmasse 750 kg nicht übersteigt. Wenn die Kombination aus Fahrzeug und Anhänger nicht schwerer als 3500 kg ist, darf der Anhänger auch so schwer sein, wie die Leermasse des Fahrzeuges.

Autofahren mit 17 – Mehr Sicherheit durch mehr Fahrpraxis! Klasse BF17.

Informiere Dich!

Auf die richtige Begleitung kommt es an!
Nach bestandener Prüfung darfst du bereits mit 17 Jahren Auto fahren. Allerdings muss bei jeder Fahrt eine Begleitperson anwesend sein. Bei der Antragstellung muss die Begleitperson (es können auch mehrere sein) bereits angegeben werden. Durch die neue Regelung kannst du – nur mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters – deine Führerschein-Ausbildung Klasse B oder BE bereits mit 16 ½ Jahren beginnen. Die Klasse B schließt die Klassen M, L und S ein; hier darfst du ohne Begleitung fahren, weil du das Mindestalter für diese Klassen bereits erreicht hast. Der Erwerb einer Doppelklasse (z.B. A+B) ist nicht möglich.

Begleitperson
Du musst mindestens eine Begleitperson angeben, es können aber auch mehrere sein. Als Begleitperson müssen nicht zwangsläufig deine Eltern angegeben werden, es müssen aber die folgenden Anforderungen erfüllt sein.

  • Mindestalter 30 Jahre
  • Mindestens 5 Jahre ununterbrochener Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B
  • Maximal 1 Punkt im Verkehrszentralregister


Die Begleitperson hat den Status eines Beifahrers, nicht eines „Hilfsfahrlehrers“. Sie darf nicht in die Fahrtätigkeit eingreifen. Du bist verantwortlicher Fahrzeugführer.

Wann kann ich zur Prüfung?
3 Monate vor Vollendung des 17. Lebensjahres darf die theoretische Prüfung abgelegt werden, 1 Monat vor dem 17. Geburtstag die praktische Prüfung. Nach erfolgreich abgelegter Prüfung erhältst du mit Vollendung des 17. Lebensjahres eine befristete Prüfungsbescheinigung. Diese ist im gesamten Bundesgebiet gültig, nicht aber im Ausland, Ausnahme hier ist Österreich.

Deine Auflage: bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nur in Begleitung fahren.

Prüfungsbescheinigung
Die Prüfungsbescheinigung gilt als Führerschein. Die Begleitpersonen sind dort ebenfalls eingetragen. Die Probezeit beginnt unmittelbar mit Erhalt der Prüfungsbescheinigung. Beim Fahren musst du die Prüfungsbescheinigung und einen Ausweis oder Reisepass mitführen, weil die Prüfungsbescheinigung kein Foto enthält. Mit 18 Jahren bekommst du nach Antragstellung einen Kartenführerschein. Die Prüfbescheinigung ist bis zu drei Monaten nach dem 18. Geburtstag gültig, in dieser Zeit entfällt bereits die Auflage, nur in Begleitung fahren.

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Klasse BF17
Preise der Klasse BF17

Grundbetrag                                                                        430 €
Theoretische Prüfung                                                             70 €
Praktische Prüfung (55 Min.)                                                 180 €
Übungsfahrstunde                                                             62,50 €
Sonderfahrt                                                                       72,50 €
(5x Überland, 4x Autobahn, 3x Nachtfahrten)
Lehrmittel (App + eBook)                                                       85 €

Preisangaben nach § 32 Fahrlehrergesetz. Alle Preise inkl. MwSt.
Alle Fahrstunden à 45 Min.

Der Führerschein setzt folgende Ausbildung voraus:

  • 5x Überlandfahrten
  • 4x Autobahnfahrten
  • 3x Nachtfahrten
  • Insgesamt 14 Theoriestunden, 2 davon für den Zusatzstoff
  • Die theoretische Prüfung dauert 45 Minuten.
  • Die praktische Prüfung dauert 55 Minuten.

Du wirst zur Theorieprüfung angemeldet, wenn du an allen Theoriestunden vollständig teilgenommen hast und auch vorher in der Fahrschule ausreichend Fragebögen zum Üben ausgefüllt hast. So werden hinterher böse Überraschungen vermieden.

Ablauf der praktischen Ausbildung
Die praktische Ausbildung besteht aus der Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung. Die Anzahl der benötigten Übungsstunden ist abhängig von den jeweiligen Fähigkeiten des Fahrschülers und kann somit nicht vorher festgelegt werden. Bei den Übungsstunden sind Grundaufgaben wie Einparken, Gefahrenbremsung, Anfahren am Berg, Wenden und Fahrzeugtechnik enthalten. Der Termin für die Vorstellung zur praktischen Prüfung wird mit dem Fahrlehrer abgesprochen, da dieser über deine aktuellen Lernfortschritte am besten informiert ist und somit beurteilen kann, wann du „fit für die Prüfung“ bist. Denn auch wir wollen, dass du möglichst beim „ersten Anlauf“ bestehst!

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