Längere praktische Fahrprüfungen ab 2021

Zum 1. Januar 2021 wird die „Optimierte Praktische Fahrerlaubnisprüfung“ (OPFEP) eingeführt, welche ein paar Änderungen mit sich bringt.

Einerseits wurde zur besseren Beurteilung der Fahrkompetenz ein elektronisches Prüfprotokoll entwickelt, mithilfe dessen die Fahrerlaubnisprüfer einzelne Fahraufgaben objektiver bewerten können. Andererseits sollen Fahrschülerinnen und Fahrschüler nach ihrer Prüfung eine verbesserte Rückmeldung erhalten, weshalb ein Feedbackgespräch Bestandteil der Prüfung sein wird. Außerdem erhält jeder Fahrerlaubnisbewerber eine schriftliche Rückmeldung über seine Stärken und Schwächen in der Prüfungsfahrt, und zwar unabhängig davon, ob die Prüfung bestanden wurde oder nicht.

Um diese Änderungen wirksam umsetzen zu können, wurde die Prüfzeit für alle Führerscheinklassen um 10 Minuten erhöht, wovon sich 5 Minuten auf die Fahrzeit beziehen und 5 Minuten auf das Feedbackgespräch. Eine Prüfung der Klasse B dauert somit ab dem 1. Januar 2021 nicht mehr 45, sondern insgesamt 55 Minuten.

Damit ändern sich auch die Prüfgebühren beim TÜV.
Dies betrifft alle Fahrerlaubnisbewerber, deren praktische Prüfung nach dem 1. Januar 2021 stattfindet – unabhängig davon, ob man die Gebühr, die 2020 galt, bereits gezahlt hat. In diesem Fall erhält man ein Anschreiben mit dem noch offenen Differenzbetrag vom TÜV.

Bei Fragen rund um die praktische Führerscheinprüfung, melde dich gerne in unserem Büro – unsere Mitarbeiterinnen helfen dir gern weiter.

Neue Automatikregelung ab 01.04.2021

Am 01.04.2021 kommt die Schlüsselzahl 197.
Und was bedeutet das für Dich?
Das möchten wir Dir nachfolgend gerne erklären.

Bisher war es ja so, dass wenn Du die praktische Prüfung auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe abgelegt hast, Du anschließend auch nur Automatikfahrzeuge fahren durftest.

Mit der neuen Regelung und einer Durchführung der praktischen Prüfung auf Automatik ab dem 01.04.2021 entfällt diese Beschränkung auf Automatikfahrzeuge, wenn während der Ausbildung mindestens 10 Stunden auf einem Schaltwagen mit einem anschließenden 15 minütigen Test durch den Fahrlehrer absolviert worden ist.

In Deinen Führerschein wird anschließend die Schlüsselzahl 197 in deinen Führerschein eingetragen. Sie dient lediglich der Kenntlichmachung und Auswertung und Du kannst auch im Ausland Kfz mit Schaltgetriebe fahren.
Diese Möglichkeit besteht auch für Führerscheininhaber*innen, welche bisher den Eintrag der Schlüsselzahl 78 im Führerschein haben.

Das würde für Dich bedeuten, wir können von LEICHT zu SCHWER ausbilden und Du kannst Dich zu Beginn Deiner praktischen Ausbildung auf das konzentrieren was wichtig ist und wo das Hauptaugenmerk liegen sollte. Dem Straßenverkehr!
Du legst bei diesem Modell also die ersten Fahrstunden auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe ab ehe Du dann für 10 Fahrstunden auf den Schaltwagen wechselst um im Anschluss wieder die Prüfungsvorbereitung + die Praktische Prüfung auf dem Automatikfahrzeug abzulegen.

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